Satzungen der Gemeinde Eichigt
Durch die Gründung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oelsnitz mit den Gemeinden Bösenbrunn, Eichigt und Triebel erfolgt das Inkraftsetzen der Satzungen zu einem Teil für die Gemeinden durch die Stadt Oelsnitz und zum anderen durch den Gemeindrat Eichigt selbst. Neben der Veröffentlichung der Satzungen verweisen wir darauf, wenn es sich bei dem betreffenden Text um den Entwurf einer Satzung handelt, für die im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft die Stadt Oelsnitz zuständig ist.